Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Liefer- und Zahlungsbedingungen
    Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir  hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Angebot
    Alle Angebote erfolgen freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von Ditsch bestätigt wurden. Auch die Lieferung der Ware gilt als Bestätigung.
  3. Preise
    Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste - Änderungen vorbehalten.
    Sofern vertraglich keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten vereinbarte Preise "FCA", zuzüglich Verpackung/Paletten und Transportkosten. Die Mindestbestellmenge pro Lieferstopp beträgt zwei sortenreine Vollpaletten.
  4. Rücktrittsvorbehalt
    Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn unvermeidbare Behinderungen bei der Rohwarenbeschaffung sowie Ereignisse von höherer Gewalt (z.B. eine nicht ausreichende Ernte, Transportschwierigkeiten, behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Energiemangel, Verkehrsstörungen) eingetreten und diese nicht nur vorübergehend sind. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  5. Gefahrenübergang
    Die Gefahr geht über bei Anlieferung durch Ditsch oder durch von Ditsch beauftragte Speditionen mit der Übergabe am Bestimmungsort oder bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware den Laderaum bzw. die Laderampe von Ditsch verlassen hat.
  6. Lieferung
    Von Ditsch einseitig angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Zur Begründung eines Lieferverzugs bedarf es in diesen Fällen einer Mahnung. Lieferungen erfolgen "FCA" (Incoterms 2020) ab unserem jeweiligen Lager.
    Anforderungen der Warenverladung für Selbstabholer (PDF, 140 KB)
  7. Annahmeverzug
    Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, kann Ditsch nach Ablauf einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
  8. Zahlungsbedingungen
    Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, sind Warenlieferungen per Vorauskasse zu zahlen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungen oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden ab Fälligkeitstag bankübliche Zinsen berechnet. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.
    Soweit eine von der Vorauszahlung abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, ist Ditsch bei einer Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers oder bei einer sonstigen Gefährdung des Zahlungsanspruchs, auch nach vorheriger Bestätigung des Auftrags, berechtigt, nach eigenem Ermessen die Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Außerdem können von Ditsch in solchen Fällen sämtliche offene Forderungen sofort zahlbar gestellt werden. Unter Verschlechterung der Vermögenslage versteht Ditsch außer der Ankündigung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens insbesondere auch Zielüberschreitungen bei anderen Forderungen.
  9. Eigentumsvorbehalt
    Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB macht Ditsch für alle gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Ditsch gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, geltend. Der Kunde darf über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, solange er nicht mit der Zahlung in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Ditsch ab.
    Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an Ditsch abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Ditsch hinweisen und Ditsch unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist Ditsch berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen bzw. Wertersatz zu verlangen. Ditsch wird auf Verlangen die gegebenen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben, soweit ihr Wert Ditsch Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
  10. Gewährleistung
    Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen müssen vom Frachtführer sofort bei Warenannahme schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus hat der Kunde die Ware sofort nach Empfang im angemessenen Umfang zu überprüfen und etwaige Mängel sofort nach Feststellung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  11. Schriftform/ Nichtigkeitsklausel
    Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Ditsch schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Ditsch unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationale Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  13. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
    Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

Als ein führender Hersteller von Laugenprodukten, Pizzen, Croissants und Snacks fühlen wir uns der Frische unserer Waren verpflichtet.

Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass nicht ständig alle Produkte unseres Sortiments sofort verfügbar oder aber mit einer Mindestabnahmemenge verbunden sind.